Kann Betriebsrat Auskunft über Sonderzahlungen verlangen?
Der Betriebsrat hat gegenüber dem Arbeitgeber weitreichende Auskunftsansprüche. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, dem Betriebsrat Auskunft über Sonderzahlungen zu erteilen, die er an Arbeitnehmer geleistet hat. Diesem Auskunftsanspruch steht auch das neue Datenschutzrecht nicht entgegen.So hat das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden.