Sachgrundlose Befristungen: Tarifvertragliche Erweiterung der Höchstdauer
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jüngst über die Wirksamkeit tarifvertraglichen Klauseln entschieden, die dem Arbeitgeber einen größeren Spielraum bei sachgrundlosen Befristungen von Arbeitsverhältnissen gewähren.