Widerrufsvorbehalt bei Dienstwagenüberlassung unwirksam, wenn im Arbeitsvertrag nicht konkret genug
Wird dem Arbeitgeber durch eine Klausel im Arbeitsvertrag ein Widerrufsvorbehalt bei Dienstwagenüberlassung eingeräumt, so besteht dieser nur, wenn für den Arbeitnehmer klar ist, unter welchen Voraussetzungen ein Widerruf möglich ist.