Koppelungsgeschäfte für den Betriebsrat zulässig?

§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG regelt, dass der Betriebsrat seine Zustimmung von Bedingungen abhängig machen darf, wenn diese einen sachlichen Bezug zum Zweck der Mitbestimmung haben.
Erwähnung der Elternzeit im Arbeitszeugnis

Der Arbeitgeber darf die Elternzeit im Arbeitszeugnis nur ausnahmsweise erwähnen, nämlich dann, wenn sie sich als eine wesentliche Unterbrechung der Beschäftigung darstellt.
Mitbestimmung bei Einstellung von Arbeitnehmern eines fremden Unternehmens

Eine mitbestimmungspflichtige Einstellung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber die Personalhoheit über den neuen Arbeitnehmer besitzt und weisungsbefugt ist.