Personalgespräch: Arbeitgeber kann zur Einladung des Betriebsrats verpflichtet werden

Arbeitgeber und Betriebsrat können in einer Betriebsvereinbarung wirksam festlegen, dass bei jedem Personalgespräch, das eine disziplinarische Maßnahme zum Gegenstand hat, ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen ist. Dies gilt jedoch nur, soweit der betroffene Arbeitnehmer der Teilnahme des Betriebsrats widersprechen kann. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf.“
Dynamische Bezugnahmeklausel in Arbeitsverträgen und Betriebsübergang bei Erwerb von Unternehmensanteilen

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Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung ist insgesamt nichtig

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Kürzere Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Regelung im Arbeitsvertrag

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