Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei Hitze am Arbeitsplatz?

Der Sommer ist endgültig in Deutschland angekommen. Die heißen Temperaturen sind zwar in der Freizeit oft gerne gesehen, können am Arbeitsplatz aber schnell zur Qual werden. Doch auch beim Thema Hitze sind Arbeitnehmer durch spezielle Vorschriften geschützt

Kein Einverständnis zur Lohnkürzung bei Schweigen eines Arbeitnehmers

In seltenen Ausnahmen kann das Schweigen einer Person rechtliche Folgen haben. Ob im Schweigen eine stille Willenserklärung liegt, ist durch Auslegung zu ermitteln. Schlägt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nachteilige Veränderungen der Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis vor, insbesondere eine Lohnkürzung, kann ein Schweigen des Arbeitnehmers jedoch nicht als Annahme dieses Angebots interpretiert werden. Dies gilt jedenfalls solange die Folgen der Vertragsänderung noch nicht hervorgetreten sind.

Europäischer Gerichtshof: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Die Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber dazu verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit verlässlich gemessen werden kann. Wie ein solches System genau ausgestaltet wird, ist Sache der Mitgliedstaaten.Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 14. Mai 2019 entschieden.

Keine Beschäftigungsgarantie für Schwerbehinderte

Menschen mit Schwerbehinderung verfügen grundsätzlich über einen Beschäftigungsanspruch. Dieser stellt jedoch keine Beschäftigungsgarantie dar. Ihr Arbeitsplatz kann also betriebsbedingt wegfallen. Das hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich am 16.05.2019 entschieden.

Betriebsrat: Keine Rückforderung bei überhöhter Vergütung

Die Mitglieder des Betriebsrates führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Alle Betriebsratsmitglieder dürfen für die Ausübung ihres Amtes keine Vergütung erhalten; gegenüber anderen Arbeitnehmern dürfen Sie weder begünstigt noch benachteiligt werden.Verstößt der Arbeitgeber durch die Zahlung eines überhöhten Arbeitslohns gegen das Begünstigungsverbot, kann er den überschießenden Teil nicht nachträglich zurückfordern.

Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden: Besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?

Der Betriebsrat hat in Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern nach § 99 BetrVG ein Recht zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, also bei einer Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung.Die Frage, welche Vergütung ein Betriebsratsmitglied bei betriebsüblicher beruflicher Entwicklung erhielte, fällt allerdings nicht darunter. Daher hat der Betriebsrat hier kein Mitbestimmungsrecht.