Angst vor der Job-Kündigung

Der Abbau von Arbeitsplätzen trifft viele Arbeitnehmer hart. Sie haben Angst. Fachanwalt für Arbeitsrecht C. Burgmer erklärt das richtige Verhalten, bei einer Job-Kündigung.
Krank durch Schichtarbeit

Eine Krankenschwester konnte krankheitsbedingt nicht mehr nachts arbeiten. Der Arbeitgeber kündigte und musste musste die Kündigung später zurücknehmen.
Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen verspäteter Zahlung von Urlaubsabgeltung und Mehrarbeitsvergütung

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob ein Arbeitgeber für einen Steuerschaden des Arbeitnehmers infolge verspäteter Zahlung von Urlaubsabgeltung und Überstundenvergütung aufkommt.
Rechtswegzuständigkeit für Klagen von Handelsvertretern

Ein sowohl das Arbeitsrecht als auch das Handelsrecht betreffendes Thema ist die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmer und Handelsvertreter.
Voraussetzungen für Stellung als Einfirmenvertreter

Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für Handelsvertreter. § 13 GVG eröffnet den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. a ArbGG, den zu den Arbeitsgerichten.
Mein Kind ist krank – was nun? Betreuungsgeld für Eltern?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer erklärt die Regelung nach § 616 BGB, die in einem solchen Fall zur Anwendung kommt.
Minijobs – Rentenbeiträge sind Pflicht

Multijobber sollten stets Beiträge zur Rente abführen, um vollwertige Pflichtbeitragszeiten zu erwerben, wie Fachanwalt für Arbeitsrecht C. Burgmer erläutert.
Mehr Urlaub für ältere Arbeitnehmer

Christoph J. Burgmer als Experte bei ZDF „Volle Kanne“, Sendung vom 24.10.2014, zum Thema: Mehr Urlaub für ältere Arbeitnehmer
Onlinebörse für Minijobber im privaten Haushalt

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer erklärt, wie einfach es ist, einen Minijobber als private Haushaltshilfe anzumelden.
Vertraglich vereinbarter Verzicht auf betriebliche Altersversorgung ist nach § 134 BGB nichtig

Der Arbeitnehmer verletzte seine Pflichten und wurde gekündigt. Die Parteien vereinbarten außerdem einen Verzicht auf die betriebliche Altersvorsorge. Dieser war §134 BGB nichtig.