Geschäftsanweisungen BA: Sperrzeiten für Arbeitslosengeld neu gehandhabt
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Geschäftsanweisungen zur Handhabung von Sperrzeiten des Arbeitslosengeldes geändert. Aus den Geschäftsanweisungen lässt sich erkennen und abschätzen, wann die BA in bestimmten Fällen Sperrzeiten verhängt. Geschäftsanweisungen sind verbindliche Weisungen der Behörde an ihre Mitarbeiter, die die inhaltliche Dienstausführung betreffen.