Jobcenter muss bei Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt finanzielle Unterstützung leisten
Vereinbarungen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt müssen für das Jobcenter und Arbeitssuchende gleichermaßen angemessen sein. Wenn das Jobcenter nicht die Bewerbungskosten übernimmt, müssen Arbeitssuchende auch keine Bewerbungsbemühungen nachweisen. So entschied das Bundessozialgericht.