Tag Archive for: Betriebsrat

Werbegeschenk Betriebsrat

Betriebsrat darf Werbegeschenke von Seminaren nicht immer behalten 

Auf Seminaren erhalten Betriebsräte gelegentlich Gegenstände wie Schulungsmaterialien oder Werbegeschenke. Nicht immer dürfen sie diese behalten.

Das Arbeitsgericht Lüneburg hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, in dem der Betriebsrat u.a. ein Tablet erhielt. Dieses durfte die Arbeitgeberin herausverlangen, wie das Gericht entschied.

Einstellung eines Arbeitnehmers an mehreren Standorten

Zustimmung aller Betriebsräte für Neueinstellung an mehreren Betrieben nötig

Soll ein Arbeitnehmer an verschiedenen Betrieben eingestellt werden, benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung aller Betriebsräte der jeweiligen Betriebe.

So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Beschluss vom 22. Oktober 2019 entschieden.

Begünstigungsverbot

Betriebsrat: Keine Rückforderung bei überhöhter Vergütung

Die Mitglieder des Betriebsrates führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Alle Betriebsratsmitglieder dürfen für die Ausübung ihres Amtes keine Vergütung erhalten; gegenüber anderen Arbeitnehmern dürfen Sie weder begünstigt noch benachteiligt werden.
Verstößt der Arbeitgeber durch die Zahlung eines überhöhten Arbeitslohns gegen das Begünstigungsverbot, kann er den überschießenden Teil nicht nachträglich zurückfordern.

Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden: Besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?

Der Betriebsrat hat in Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern nach § 99 BetrVG ein Recht zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, also bei einer Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung.
Die Frage, welche Vergütung ein Betriebsratsmitglied bei betriebsüblicher beruflicher Entwicklung erhielte, fällt allerdings nicht darunter. Daher hat der Betriebsrat hier kein Mitbestimmungsrecht.

Unfall von Fremdpersonal

Unfall von Fremdpersonal – Betriebsrat kann Auskunft verlangen

Ein Betriebsrat soll sich unter anderem für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb engagieren. Im Zuge dieser Tätigkeit hat er auch die Möglichkeit, bei einem Unfall von Fremdpersonal im Betrieb Auskunft über diesen zu verlangen.

Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen sind ohne ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsrates unwirksam

Betriebsvereinbarungen müssen ordnungsgemäß vom Betriebsrat beschlossen werden, um wirksam zu sein. Andernfalls sind sie rechtlich ungültig, selbst wenn es nach außen hin so scheint, als ob der Betriebsrat einen entsprechenden Beschluss gefasst hätte. Das hat das Lan-desarbeitsgericht Düsseldorf am 27.04.2018 entschieden.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates

Arbeitszeitverteilung von Führungskräften – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?

Bei der Verteilung von Arbeitszeiten besteht unter Umständen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Dies gilt jedenfalls bei einer Verkürzung oder Verlängerung von Arbeitszeiten. Auch wenn der Arbeitgeber Führungskräfte mehr arbeiten lassen will als die einschlägige Betriebsvereinbarung erlaubt, so ist dafür die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich.

Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern

Bundesarbeitsgericht: Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern durch Aufhebungsvertrag?

Wird ein außergerichtlicher Aufhebungsvertrag mit Abfindungsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber während eines Kündigungsverfahrens geschlossen, so verstößt dies nicht gegen das Verbot der Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern.

Entlassung eines Geschäftsführers

Betriebsrat: Entlassung eines Geschäftsführers möglich?

Der Betriebsrat hat nicht das Recht, die Entlassung eines Geschäftsführers zu veranlassen. Dies gilt auch dann, wenn der angestellte Geschäftsführer den Betriebsfrieden stört. Die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) finden auf Geschäftsführer keine Anwendungen.

bruttoentgeltliste

Anonymisierung nicht zulässig: Betriebsrat darf Namen in Bruttoentgeltliste einsehen

Betriebsräte haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) das Recht, Einsicht in die Bruttolöhne der Beschäftigten zu nehmen, wenn sie dafür einen Betriebsausschuss bilden. Die sog. Bruttoentgeltliste, die ein Arbeitgeber dafür bereitstellt, darf nicht anonymisiert werden.