Illoyales Verhalten der Geschäftsführerin gegenüber Vereinsvorstand: Fristlose Kündigung wirksam
Ein Verein kann seiner Geschäftsführerin außerordentlich kündigen, wenn diese gezielt auf die Abwahl des Vorsitzenden hinwirkt. Ein solches Verhalten gefährde den Betriebsfrieden und die erforderliche Vertrauensbasis für eine weitere Zusammenarbeit.