Während Betriebsferien: Arbeitsentgelt ist grundsätzlich zu zahlen
Unternehmen sehen Betriebsferien vor, in denen der gesamte Betrieb ruht. In diesem Zeitraum nehmen meist auch die Arbeitnehmer einen Teil ihres Jahresurlaubs. Ist ein Arbeitnehmer allerdings nicht urlaubsberechtigt und meldet er sich während der Betriebsferien als arbeitsbereit, muss der Arbeitgeber sein Arbeitsentgelt in der Regel weiterzahlen, auch wenn er ihn nicht beschäftigt. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.