Selbstmord angedroht: Fristlose Kündigung kann gerechtfertigt sein
Droht ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber den eigenen Selbstmord an, so kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Von diesem Grundsatz sind auch Aussagen während einer Wiedereingliederung nicht ausgenommen, entschied nun das Bundesarbeitsgericht.