Massenentlassungsverfahren: Urteil zum besonderen Kündigungsschutz
Eine Kündigung, die im Rahmen eines fehlerhaften Massenentlassungsverfahrens ausgesprochen wird, ist auch dann unwirksam, wenn sie gegenüber einem Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz und erst nach der 30tägigen Sperrzeit ergeht. Davon betroffen sind zum Beispiel Kündigungen gegenüber Arbeitnehmern in Elternzeit.