Lohn bei Schwangerschaft auch ohne vorherige Arbeitsleistung
Schwangere Arbeitnehmerinnen erhalten grundsätzlich weiter ihren Lohn, wenn sie zum Beispiel wegen einer Risikoschwangerschaft nicht arbeiten dürfen. Dies gilt auch dann, wenn sie zuvor noch keine Arbeitsleistung im Betrieb erbracht haben. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg.