Keine Beschäftigungsgarantie für Schwerbehinderte
Menschen mit Schwerbehinderung verfügen grundsätzlich über einen Beschäftigungsanspruch. Dieser stellt jedoch keine Beschäftigungsgarantie dar. Ihr Arbeitsplatz kann also betriebsbedingt wegfallen. Das hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich am 16.05.2019 entschieden.