Rückzahlung einer Sonderzuwendung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer
In einem Tarifvertrag kann vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer eine jährliche Sonderzahlung zurückzahlen muss, wenn das Arbeitsverhältnis zu einem Stichtag nicht mehr fortbesteht. Die Rückzahlung einer Sonderzuwendung greift zwar in die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers ein. Allerdings ist die Einschränkung noch verhältnismäßig und die Regelung somit wirksam.