Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats
Um seiner Aufgabe gerecht zu werden, gibt das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat insbesondere einige Beteiligungsrechte an die Hand, die hier im Überblick dargestellt werden. Im Teil I ging es um die Mitbestimmungsrechte. Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats werden hier in Teil II vorgestellt.