Persönliche Beleidigung gegenüber Arbeitgeber rechtfertigt fristlose Kündigung
Eine schwere persönliche Beleidigung gegenüber dem Arbeitgeber rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat damit in zweiter Instanz ein Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster bestätigt.