Sozialkassenverfahren im Baugewerbe: Für viele entfällt Beitragspflicht
Mit Beschluss u.a. vom 21. September 2016 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrags Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) für unwirksam erklärt. Damit entfällt rückwirkend für viele Betriebe der Baubranche die Beitragspflicht zur Sozialversicherung.