Teilzeitbeschäftigung: Zuschläge für Überstunden sind ab der 1. Überstunde zu zahlen
Viele Betriebe bezahlen ihren Beschäftigten Zuschläge für Überstunden. Nach einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) stehen diese Zuschläge auch Teilzeitkräften schon ab der ersten Überstunde zu. Sie müssen nicht erst die reguläre Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschreiten.