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Außerdienstliche Straftat

Außerdienstliche Straftat: Fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer sein privates Leben so gestalten, wie es ihm beliebt. Mit etwaigen Konsequenzen seines Arbeitgebers muss er daher normalerweise nicht rechnen.

Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Arbeitnehmer privat eine außerdienstliche Straftat begeht, die sich negativ auf seine Eignung als Arbeitnehmer auswirkt. Es kommt dabei aber immer auf die Art und Schwere des Delikts, die konkret geschuldete Arbeitstätigkeit und die Stellung im Betrieb an.