Wertende Kritik am Arbeitgeber im Ausbildungsverhältnis: Kündigungsgrund?
In einer Entscheidung vom 02. März 2017 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz klargestellt, dass wertende Kritik am Arbeitgeber nicht pauschal als Anlass genutzt werden darf, einem Auszubildenden zu kündigen.