Teilzeitbeschäftigung: Erhöhung auf Vollzeitbeschäftigung ist nicht erzwingbar
Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer können eine Vollzeitbeschäftigung nur verlangen, wenn eine freie Stelle vorhanden ist (§ 9 TzBfG). Vergibt der Arbeitgeber die freie Stelle jedoch trotz gleicher Eignung des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers anderweitig, macht er sich schadensersatzpflichtig, muss jedoch keine neue Stelle schaffen. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 18.07.2017.