Überschreitung zulässiger Minusstunden im Arbeitsverhältnis kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Überschreitet ein Arbeitnehmer die zulässige Grenze der Minusstunden seines Arbeitszeitkontos in beharrlicher und schwerwiegender Weise, kann der Arbeitgeber ihm grundsätzlich fristlos kündigen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamburg.