Sonntags arbeiten: Was gilt rechtlich?
Teil IV unserer Reihe zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Wann darf feiertags und sonntags gearbeitet werden?
Teil IV unserer Reihe zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Wann darf feiertags und sonntags gearbeitet werden?
Teil III unserer Reihe zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Welche besonderen Regelungen sind zur Nachtarbeit zu beachten?
Teil II unserer Reihe zum Arbeitszeitgesetz: Regelungen zu Pausen- und Ruhezeiten sowie Mitbestimmung des Betriebsrats
Teil I unserer Reihe zum Arbeitszeitgesetz.
Seit dem 1. Juli 1994 gilt in Deutschland das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das Gesetz bezweckt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern und soll zudem Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten schaffen. Darüber hinaus sollen zum Wohle der Arbeitnehmerschaft die Sonntage und weiteren staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe geschützt werden. Hierzu enthält das ArbZG zwingende Regelungen unter anderem zur maximalen Tagesarbeitszeit, zu Ruhepausen- und Zeiten sowie Sonderregelungen für die Nacht- und Schichtarbeit.
Nicht jeder Arbeitnehmer wird vom Gesetz in gleicher Weise behandelt. Das Arbeitsrecht sieht für wenige Gruppen besondere rechtliche Regelungen vor. Dies gilt zum Beispiel für leitende Angestellte.
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