Erneut krank während Arbeitsunfähigkeit: Wieder sechs Wochen Entgeltfortzahlung?
Voraussetzung für das Entstehen eines erneuten sechswöchigen Entgeltfortzahlungsanspruchs aufgrund einer anderen Erkrankung ist die Arbeitsfähigkeit zwischen den Erkrankungen. Ohne Bedeutung ist dabei, ob der Arbeitnehmer während dieser Arbeitsfähigkeit tatsächlich gearbeitet hat. Der Arbeitnehmer muss die zwischenzeitliche Arbeitsfähigkeit jedoch beweisen.