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Verzugspauschale für Arbeitnehmer

Keine Verzugspauschale für Arbeitnehmer bei verspäteter Lohnzahlung

Schuldet ein Unternehmer einem Gläubiger Geld, so kann dieser grundsätzlich eine Verzugspauschale in Höhe von 40 € fordern. Grundsätzlich besteht dieser Anspruch auch im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Arbeitsrecht greift jedoch die speziellere Regel des § 12a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), weshalb es keine Verzugspauschale für Arbeitnehmer bei verspäteten Zahlungen des Arbeitgebers gibt.