Fremdenfeindliche Äußerungen in privatem Chat: Fristlose Kündigung unwirksam
Tauschen Mitarbeiter in einer kleinen WhatsApp-Gruppe unter anderem fremdenfeindliche Äußerungen aus, berechtigt dies ihren Arbeitgeber grundsätzlich nicht zur fristlosen Kündigung.
So entschied das Arbeitsgericht Mainz am 15.11.2017.