Wiederholte Arbeitsfehler begründen nicht immer verhaltensbedingte Kündigung
Begeht ein Arbeitnehmer Fehler bei seiner Tätigkeit, kann sein Arbeitgeber ihm deswegen nicht ohne Weiteres kündigen. Selbst wenn er bereits mehrfach abgemahnt wurde, kann die Interessenabwägung im Einzelfall zugunsten des Arbeitnehmers ausfallen. Das hat nun das Landesarbeitsgericht Köln entschieden.