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Altersabstandsklausel: Keine betriebliche Hinterbliebenenversorgung für wesentlich jüngere Ehegatten

Hat der Arbeitgeber eine Hinterbliebenenversorgung für Ehegatten ausgeschlossen, die mehr als 15 Jahre jünger sind als der Versorgungsberechtigte, so ist diese sog. Altersabstandsklausel zulässig. In dem Ausschluss der wesentlich jüngeren Ehegatten ist kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu sehen. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 20. Februar 2018.