Smartphone-App zur Kundenzufriedenheit: Eine technische Einrichtung der Mitarbeiterüberwachung?
Eine Smartphone-App, die ihren Nutzern die Möglichkeit bietet, Angaben zu der eigenen Kundenzufriedenheit zu machen, stellt nicht zwingend eine technische Einrichtung zur Überwachung von Mitarbeitern dar. Zu diesem Ergebnis gelangte das Arbeitsgericht Heilbronn in seinem Beschluss vom 08.06.2017.