Befristetes Arbeitsverhältnis von Ärzten nur bei strukturierter Weiterbildung gerechtfertigt
Voraussetzung für die Befristung von ärztlichen Arbeitsverhältnissen ist, dass die Tätigkeit zeitlich und inhaltlich von einer strukturierten Weiterbildung geprägt ist. Dabei kommt es auf die Prognose zum Zeitpunkt der Befristungsvereinbarung an. Das entschied das Bundesarbeitsgericht.