Abmahnung rechtmäßig: Redakteur veröffentlicht Artikel bei Konkurrenz des Arbeitgebers
Mit der Konkurrenz des Arbeitgebers zusammenzuarbeiten kann den Arbeitnehmer in Schwierigkeiten bringen und eine Abmahnung oder sogar Kündigung rechtfertigen.
Wenn ein Redakteur einen Artikel für eine andere Zeitung schreibt und dabei Informationen verwendet, die er bei der beruflichen Tätigkeit für seinen Arbeitgeber erlangt hat, kann er wirksam abgemahnt werden. Das gilt auch, wenn er von den Ereignissen die Gegenstand der Berichterstattung sind, selbst betroffen ist.