Freie Einteilung der Dienstzeiten kann Arbeitnehmereigenschaft entgegenstehen
Die Abgrenzung von Arbeitsverhältnissen zu selbstständiger Tätigkeit ist für die betroffenen Beschäftigten von erheblicher Bedeutung, da sich Konsequenzen u.a. für die Entlohnung und etwa den Sozialversicherungsstatus ergeben können. Die Abgrenzung kann jedoch im Einzelfall schwierig sein. Immer wieder landen streitige Fälle dann vor den Arbeitsgerichten. Über einen solchen Fall hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) München im Dezember 2016 zu entscheiden.