Abgeltungsanspruch der Erben für nicht genommenen Urlaub
Mit dem Erbfall gehen die Ansprüche des Verstorbenen auf seine Erben über. Stirbt ein Arbeitnehmer, dem vor seinem Tod noch Urlaub zustand, so wird ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich dieser Urlaubstage vererbt (sog. Abgeltungsanspruch).