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Sonntags arbeiten: Was gilt rechtlich?

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Ausnahmsweise später den Sonntag beginnen

So kann in mehrschichtig organisierten Betrieben der Beginn der Sonn- oder Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden zurückverlegt werden. Ebenso kann ihr Ende sechs Stunden vorverlegt werden. Zum Beispiel kann der Arbeitnehmer also sonntags auch schon um 18:00 zum Arbeitsantritt verpflichtet sein. Dabei ist jedoch immer vorausgesetzt, dass eine Ruhezeit von insgesamt 24 Stunden eingehalten wird.
Sonderregelungen gelten auch für Kraftfahrer und Beifahrer: Der Beginn der Ruhezeit kann für sie um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden. Ein Kraftfahrer kann dann sonntags zum Beispiel schon um 22 Uhr eine Fahrt antreten müssen, wenn er seit Samstag um 22 Uhr die sonntägliche Ruhezeit genießen durfte.

Wo sonntags arbeiten zulässig ist

Darüber hinaus enthält das ArbZG einen breiten Ausnahmekatalog für verschiedene Beschäftigungsbereiche, in denen vom Grundsatz abweichend auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden darf. Voraussetzung dieser Ausnahmen ist, dass die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.
Erfasst sind unter anderem Not- und Rettungsdienste, Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung oder auch Messen, Ausstellungen und Märkte. Werden Arbeitnehmer in diesen Bereichen ausnahmsweise an geschützten Tagen beschäftigt, muss ihnen innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden, wenn der geschützte Tag ein Sonntag war. Fällt die Arbeit auf einen gesetzlichen Feiertag, ist innerhalb von acht Wochen ein Ersatzruhetag fällig.
Es muss jedoch in jedem Fall sichergestellt werden, dass der einzelne Arbeitnehmer mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleibt.
In unserer Reihe zum Arbeitszeitgesetz haben wir weitere Fragen für Sie beantwortet:
Für wen gilt das ArbZG und wie lange darf pro Tag gearbeitet werden? 
Was regelt das ArbZG bezüglich Pausen- und Ruhezeiten? Wo darf mitbestimmt werden? 
Welche Grenzen setzt das ArbZG der Nachtarbeit?
 

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