Skiunfall während Arbeitsunfähigkeit

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer berichtet über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. BAG, Urteil vom 02.03.2006 – 2 AZR 53/05.

Ein Arbeitnehmer, der während einer Arbeitsunfähigkeit einen Skiurlaub antritt und sich das Bein bricht, verletzt erheblich seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine aus diesem Grund ausgesprochene fristlose Kündigung ist wirksam.

Skiunfall während Arbeitsunfähigkeit