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Dabei spricht sich das Expertenteam insbesondere für eine Verlängerung der Fristen aus, die Diskriminierte nach einem Vorfall zwingend einhalten müssen, um einen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung gerichtlich durchsetzen zu können. Statt nach maximal zwei Monaten soll die Klageerhebung auch nach sechs Monaten noch zulässig sein.
Des Weiteren soll die Rechtsstellung von Antidiskriminierungsverbänden im Gerichtsprozess ausgeweitet werden. Empfohlen wird unter anderem, den Verbänden ein eigenes Klagerecht einzuräumen.
Der Schutz des AGG soll nach dem Reformvorschlag im Übrigen auch Fremdpersonal in Betrieben zugutekommen. Bisher würden lediglich Stammpersonal und Leiharbeiter vom Gesetz erfasst, anderes Fremdpersonal auf Basis von Werk- und Dienstverträgen jedoch nicht. Insbesondere im Niedriglohnsektor seien daher Diskriminierungen bisher leicht möglich.
Darüber hinaus liegt der Blick der Experten auf einer Intensivierung des Schutzes vor sexueller Belästigung in allen Lebensbereichen. Auch sind strengere Pflichten für Arbeitgeber vorgesehen, die das barrierefreie Arbeiten von Menschen mit Behinderungen bezwecken.
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