Presseerklärung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer als Mitglied des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V.
Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 26.01.2012.
Zusammenfassung:
- Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein, wenn sich dieser Bedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist.
- (Stuttgart) Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 26.01.2012 entschieden, dass die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge auch dann durch einen Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein kann, wenn sich dieser Bedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist.
- Der Einsatz dieser aufeinanderfolgenden befristeten Verträge kann jedoch gegebenenfalls unter Berücksichtigung ihrer Zahl und Gesamtdauer einer Missbrauchskontrolle unterzogen werden.