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Spontanurlaub des Arbeitnehmers rechtfertigt fristlose Kündigung

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Bleibt der Arbeitnehmer ohne zulässigen Grund von der Arbeit fern, so verletzt er seine Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber und kann unter Umständen gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist beispielsweise bei einem Spontanurlaub des Arbeitnehmers gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitnehmer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber „selbst beurlaubt“.

Urlaub will geplant sein

Arbeitnehmer mit Kindern müssen ihren Urlaub gut planen, damit dieser während der Schulferien genommen werden kann. Gelegentlich entstehen Konflikte mit Arbeitgeber und Kollegen.

Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit und Arbeitnehmern

Die Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit einerseits und der Tätigkeit als Arbeitnehmer auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags im Sinne von § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) andererseits ist in der Praxis höchst relevant: Liegt ein Arbeitsverhältnis vor, genießt der Arbeitnehmer rechtliche Vorteile wie etwa die Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und bezahlten Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Ein Kriterium für die Arbeitnehmereigenschaft ist die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber. Dieses Kriterium ist jedoch bei einer Tätigkeit als Co-Trainer in einem Sportverein nicht immer erfüllt und muss daher im Einzelfall belegt werden.