Strenge Anforderungen bei Kündigung wegen illegaler Downloads aus dem Internet
Der Arbeitnehmer wurde beschuldigt, am Firmenrechner urheberrechtlich geschützte Werke über ein Filesharing-System illegal heruntergeladen zu haben. Er erhielt die Kündigung.
Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung kann „verfallen“
Dem Kläger war unwirksam gekündigt worden. Bei der zweiten Kündigung wurde der Betriebsrat nicht nochmal angehört. So war diese nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG auch unwirksam.
Angst vor der Job-Kündigung
Der Abbau von Arbeitsplätzen trifft viele Arbeitnehmer hart. Sie haben Angst. Fachanwalt für Arbeitsrecht C. Burgmer erklärt das richtige Verhalten, bei einer Job-Kündigung.
Krank durch Schichtarbeit
Eine Krankenschwester konnte krankheitsbedingt nicht mehr nachts arbeiten. Der Arbeitgeber kündigte und musste musste die Kündigung später zurücknehmen.
Was geht das meinen Chef an?
Eine Angestellte des schweizer Bundesparlaments schoss Nacktbilder von sich am Arbeitsplatz und erhielt die Kündigung. Wie ist das nach deutschem Arbeitsrecht?
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – was nicht erlaubt ist, ist verboten
Der Arbeitnehmer nutzte einen dienstlichen Internetaccount für private Zwecke und erhielt die Kündigung. Seine Kündigungsschutzklage wurde vom LArbG Kiel abgewiesen.
Konflikte zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgebern
Fristlose Kündigung wegen Missbrauchs von Kundendaten
Ein IT-Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen. Er darf diese nicht zu anderen Zwecken missbrauchen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten rechtfertigt mitunter eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. So das Arbeitsgericht Siegburg in seinem Urteil vom 15.01.2020.
Kündigung unwirksam, weil Anhörungspflicht verletzt
Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer kündigen möchte, muss er davor die Kündigungsgründe dem Betriebs-, bzw. Personalrat umfassend mitteilen. Andernfalls führt die Verletzung der Anhörungspflicht dazu, dass die Kündigung unwirksam ist. Einen solchen Fall entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Arbeitgeber hört Betriebsrat vor Massenentlassung nicht an: Kündigungen unwirksam
Finden in einem Betrieb Massenentlassungen statt, muss der Arbeitgeber diesbezüglich zwingend den Betriebsrat anhören. Dabei reicht es nicht aus, Gespräche über einen Interessenausgleich zu führen. Darin kann nämlich nicht automatisch eine Anhörung gesehen werden. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am 22.01.2020 in einem Fall, in dem nun die Unwirksamkeit von 160 Kündigungen droht.