Sammeln von Pfandflaschen während der Arbeitszeit kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Das Sammeln von Pfandflaschen während der Arbeitszeit kann die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 23. August 2018 über einen Fall entschieden, in dem die Klägerin als Reinigungskraft auf dem Gelände eines Flughafens eingesetzt worden war und mehrfach, trotz bereits erfolgter Abmahnung, während ihrer Arbeitszeit Pfandflaschen in die eigene Tasche gesammelt hatte.
Kein Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann ein Arbeitnehmer unter Umständen trotz einer wirksamen betriebsbedingten Kündigung einen Anspruch auf Wiedereinstellung haben. Dies kommt in Betracht, wenn die Gründe der Kündigung nachträglich entfallen. Voraussetzung ist aber, dass sich die Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beurteilt (§ 1 Abs. 2 KSchG). Entlassenen Arbeitnehmern eines sog. Kleinbetriebs (regelmäßig nicht mehr als fünf bzw. zehn Arbeitnehmer) steht ein solcher Wiedereinstellungsanspruch hingegen nicht zu.
D'Hondt-Verfahren im Rahmen von Betriebsratswahlen verfassungsgemäß
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung vom 22. November 2017 festgestellt, dass die Anwendung des sogenannten d’Hondt-Verfahrens zu
Selbstmord angedroht: Fristlose Kündigung kann gerechtfertigt sein
Droht ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber den eigenen Selbstmord an, so kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Von diesem Grundsatz sind auch Aussagen während einer Wiedereingliederung nicht ausgenommen, entschied nun das Bundesarbeitsgericht.
Unbillige Weisung muss nicht befolgt werden – Rechtsprechung nun einheitlich
Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts (BAG): Arbeitnehmer müssen nicht mehr auf ein rechtskräftiges Urteil warten, bis sie sich einer unbilligen Weisung des Arbeitgebers widersetzen dürfen.So entschied nun auch der fünfte Senat des BAG am 14.09.2017.
Kein betriebliches Eingliederungsmanagement vor einer Arbeitnehmerversetzung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass vor der Versetzung eines Arbeitnehmers kein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt werden muss.