Außerordentliche Kündigung und Erfordernis einer Abmahnung im Falle von „Stalking“
Stellt ein Arbeitnehmer einer Kollegin beharrlich nach, sog. „Stalking“, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung, § 626 Abs.1 BGB. Dieser braucht ausnahmsweise keine Abmahnung vorauszugehen.
Kündigung wegen Beleidigung eines Vorgesetzten auf Facebook
Ein Arbeitnehmer beleidigte seinen Vorgesetzten massiv auf facebook und wurde gekündigt. Die fristlose Kündigung war zwar nicht gerechtfertigt, die ordentliche Kündigung war hingegen wirksam.
Drogenkonsum: Arbeitgeber muss Kündigungsgrund beweisen
Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, muss er den Kündigungsgrund beweisen. Der Konsum von Drogen kann zwar eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber muss jedoch beweisen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Drogen zu sich genommen hat. Der Verweis auf einen Zeugen, der möglicherweise die Einnahme von Drogen beobachtet habe, genügt nicht.
Videoaufnahmen am Arbeitsplatz: Verwertungsverbot bei verzögerter Auswertung?
Videoaufnahmen am Arbeitsplatz beschäftigen die Arbeitsgerichte regelmäßig, wenn sie beispielsweise Straftaten des Arbeitnehmers aufdecken und der Arbeitgeber die fristlose Kündigung ausspricht.
Skiunfall während Arbeitsunfähigkeit
Der Arbeitnehmer war arbeitsunfähig erkrankt, fuhr aber dennoch Ski. Er brach sich dabei das Bein und erhielt die fristlose Kündigung.
Verkauf von Betriebsmitteln des Arbeitgebers durch Mitarbeiter
Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche, fristlose, Kündigung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer unerlaubterweise Betriebsmittel veräußert.