Unzulässige Briefwahl: Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl
Bei der Durchführung von Betriebsratswahlen sind die gesetzlichen Regelungen über Wahlverfahren, Wahlrecht und Wählbarkeit zu beachten. Verstöße dagegen können nach einer Anfechtung zur Auflösung des Betriebsrates führen. So kann z.B. eine unzulässige Briefwahl zu einer Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl führen, wenn nicht auszuschließen ist, dass diese Auswirkungen auf das Wahlergebnis hatte.
Arbeitszeitverteilung von Führungskräften – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?
Bei der Verteilung von Arbeitszeiten besteht unter Umständen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Dies gilt jedenfalls bei einer Verkürzung oder Verlängerung von Arbeitszeiten. Auch wenn der Arbeitgeber Führungskräfte mehr arbeiten lassen will als die einschlägige Betriebsvereinbarung erlaubt, so ist dafür die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich.
Online-Betriebsratswahl laut Landesarbeitsgericht Hamburg zulässig
Eine Online-Beriebsratswahl ist grundsätzlich zulässig. So entschied das Landesarbeitsgericht Hamburg vor wenigen Tagen.
Keine Nichtigkeit der Betriebsratswahl
Eine Vielzahl von Verstößen gegen Wahlvorschriften führt nicht zur Nichtigkeit der Betriebsrats-wahl, wenn die einzelnen Verstöße für sich genommen jeweils nicht zur Nichtigkeit führen würden. So soll eine reine summarische Fehlerbetrachtung vermieden werden. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf.
Anonymisierung nicht zulässig: Betriebsrat darf Namen in Bruttoentgeltliste einsehen
Betriebsräte haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) das Recht, Einsicht in die Bruttolöhne der Beschäftigten zu nehmen, wenn sie dafür einen Betriebsausschuss bilden. Die sog. Bruttoentgeltliste, die ein Arbeitgeber dafür bereitstellt, darf nicht anonymisiert werden.
Arbeitsbefreiung bei Betriebsratssitzung
Betriebsräte dürfen ihren Arbeitstag vorzeitig beenden, wenn anschließend eine Betriebsratssitzung stattfindet und ansonsten keine Ruhephase von 11 Stunden gewährleistet würde. Die fehlenden Arbeitsstunden müssen gutgeschrieben werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen vorbetriebsratliche Regelungen
Sind vorbetriebsratliche Regelungen mit den Arbeitnehmern nicht wirksam vereinbart worden, so kann dem Betriebsrat wegen Verletzung seiner Mitbestimm