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Feiertagsvergütung eines Zeitungszustellers

Gesetzliche Feiertage dienen der Erholung des Arbeitnehmers, ohne dass er finanzielle Nachteile durch einen Verdienstausfall hinnehmen muss. Damit ist die Entgeltfortzahlung an Feiertagen ein wichtiges Element der sozialen Sicherung in Deutschland. Dabei gilt das sogenannte Lohnausfallprinzip: Entfällt die Arbeit aufgrund eines gesetzlichen Feiertages, hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Vergütung, welche er üblicherweise für diesen Tag erhalten hätte. Der Anspruch auf Feiertagsvergütung kann auch nicht durch eine anderslautende vertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehebelt werden.

Arbeitnehmer verursacht Schaden: Vergleichsvorschlag zu seinen Gunsten

Im Laufe der Zeit macht jeder Fehler. So auch Arbeitnehmer im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit. Weil Arbeitnehmer aber oftmals für sehr hohe Schäden im Vergleich zu ihrem geringen Einkommen aufkommen müssten, gibt es in Deutschland die sog. beschränkte Arbeitnehmerhaftung. Außerdem können die Gerichte auf die Schließung eines Vergleichs zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinwirken, um so einen möglichst fairen Ausgleich herbeizuführen. So geschah es auch kürzlich vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf, als Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich auf den Vergleichsvorschlag des Gerichts einigten.

Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte doch nicht erreichbar?

Wenn Sie als Arbeitnehmer Überstunden leisten, kann Ihnen unter Umständen ein sog. Überstundenzuschlag zustehen. Ihr Arbeitgeber zahlt dabei nicht einfach die von Ihnen geleisteten Überstunden. Er zahlt eine zusätzliche Vergütung, die auf den normalen Stundenlohn aufgeschlagen wird. Eine gesetzliche Grundlage gibt es hierfür nicht. Vielmehr muss dies in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag der Branche geregelt sein. Enthält der Tarifvertrag eine solche Klausel, können Vollzeitkräfte, die ihre gewöhnliche Arbeitszeit überschreiten, diesen Zuschlag erhalten. Wie aber sieht es mit Teilzeitkräften aus, sobald diese ihre erste Überstunde abgeleistet haben?

Christoph J. Burgmer erneut als „Top Rechtsanwalt“ ausgezeichnet

Christoph J. Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gehört erneut zu den Top-Anwälten in Deutschland im Fachbereich Arbeitsrecht. Das ist das Ergebnis einer Befragung, die das Datenunternehmen Statista für das Nachrichtenmagazin Focus durchgeführt hat. Die Anwälte, die in der Focus-Anwaltsliste geführt sind, erhalten die Auszeichnung “Top Rechtsanwalt 2019“. Christoph J. Burgmer erhält diese Auszeichnung bereits das zweite Mal in Folge.

Kann man halbe Urlaubstage nehmen?

Grundsätzlich ist es nur möglich, Urlaub für einen ganzen Tag zu nehmen, halbe Urlaubstage gibt es beim gesetzlichen Mindesturlaub nicht. Von diesem Grundsatz kann es aber Ausnahmen geben, die für arbeitsvertraglichen Zusatzurlaub gelten. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg am 6. März 2019.

Arbeitnehmerin verbreitet Gerüchte via WhatsApp – Fristlose Kündigung ist gerechtfertigt

Selbst im Berufsleben ist die Nutzung von Messengerdiensten wie WhatsApp heutzutage weit verbreitet. Teilweise besitzen Arbeitskollegen eigene WhatsApp-Gruppen und auch die Kommunikation mit dem oder der Vorgesetzten kann über WhatsApp laufen. Problematisch wird dieses Vorgehen dann, wenn ein Arbeitnehmer falsche, ehrverletzende Gerüchte via Whatsapp verbreitet. In diesem Fall kann sogar der Verlust des Arbeitsplatzes drohen, wie ein kürzlich vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedener Fall zeigt.