Lange Erkrankung macht den Arbeitsplatz nicht frei
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer berichtet über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. BAG, Urteil vom 02.02.2006 – 2 AZR 38/05.
Ist ein Arbeitnehmer für lange Zeit erkrankt und spricht der Arbeitgeber anderen Mitarbeitern betriebsbedingte Kündigungen aus, können sich die Betroffenen nicht darauf berufen, dass der Arbeitsplatz des erkrankten Kollegen frei sei.