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Das Bundesarbeitsgericht hatte in letzter Instanz über die Kündigungsschutzklage einer Krankenschwester zu entscheiden. Es stärkte die Rechte von Schichtarbeitern, als es betonte, dass Arbeitgeber Rücksicht nehmen müssten, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sei, nachts zu arbeiten. Die Erkrankung rechtfertigte in keinem Fall eine Kündigung. Im vorliegenden Fall wurde der Arbeitgeber verurteilt, den entgangenen Lohn seit der Kündigung nachzuzahlen und die Klägerin weiter zu beschäftigen – allerdings nur noch tagsüber.
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