ClickCease
burgmer arbeitsrecht

Bürostuhl - Welchen Anspruch hat ein Arbeitnehmer?

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Was muss der Arbeitgeber von Gesetzeswegen bereitstellen, z.B. bei einem Büro-PC-Arbeitsplatz?

Der Arbeitgeber muss „nur“ die Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die dem Stand der Technik entsprechen (nicht mehr und nicht weniger). Und ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf spezielle Arbeitsmittel, wenn dies in Sonder-Gesetzen geregelt. Das sind bspw. die persönliche Schutzausrüstung in bestimmen Produktionsbereichen oder die Bildschirmarbeitsplatzbrille.
Benötigt er, bspw. aus medizinischen Gründen mehr, dann muss er andere Kostenträger in Anspruch nehmen, bspw. die Rentenversicherung.
(siehe: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/Informationen.html oder http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Bueroarbeit/Ergonomische-Anforderungen.html

Und was, wenn es mit den bereitgestellten Büromöbeln dauerhaft Probleme gibt, wie Rücken- oder Beinschmerzen oder Augenleiden?

Diese sollten von einem Experten überprüft werden. Es kann sein, dass sie dem Stand der Technik nicht entsprechend oder sie von Ihnen nicht richtig verwendet werden. Bpsw. kann es sein, dass sie falsch sitzen oder der Tisch zu hoch oder zu niedrig eingestellt ist. Der beste Stuhl nutzt nichts, wenn er falsch eingestellt ist.
Hier können sie beispielsweise auch mal den Lieferanten oder Hersteller fragen. Die kennen sich oft gut aus und können Tipps und Empfehlungen geben. Es gibt auch einige, die in den Betrieb kommen und die Mitarbeiter in der richtigen Einstellung und Bedienung bspw. von Stühlen unterweisen.
Sie können bei Bildschirmarbeitsplätzen auch die regelmäßige Augenuntersuchung auf Kosten ihres Arbeitgebers in Anspruch nehmen (§ 6 Bildschirmarbeitsverordnung, Anhang Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 ArbMedVV)

Und wer beurteilt das in der Praxis?

Im Regelfall ist der Betriebsarzt ein guter Ansprechpartner im Betrieb, wie auch Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. In vielen Betrieben ist ein Betriebsrat gewählt, auch dieser steht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Nach dem neuen Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) haben die Krankenkassen in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen den Unternehmen Beratung und Unterstützung für deren betriebliche Gesundheitsförderung anzubieten. Damit sollten diese auch als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und genutzt werden.
Darüber hinaus kann man auch die Berufsgenossenschaften und die gesetzliche Unfallkasse ansprechen und um Rat und Hilfe bitten.
Auch kann ein Facharzt für Arbeitsmedizin die medizinischen Fragen klären und beurteilen. Oder ein Arzt der betreffenden Fachrichtung: Orthopädie oder Augenheilkunde.
Bei groben Missständen kann man auch die Behörden informieren und um Abhilfe bitten.
So bieten die für den Arbeitsschutz regional zuständigen Ämter die Möglichkeit, sich über Fragen des Arbeitsschutzes beraten zu lassen. Dieses „Arbeitsschutztelefon“ kann erste „Beschwerdeadresse“ sein.
Bpsw.: http://www.hamburg.de/arbeitsschutz/116062/arbeitsschutztelefon/ oder Übersicht bei: http://lasi-info.com/ueber-uns/organisationen/dienststellen-der-asv-der-laender/

Muss der Arbeitgeber diesen Experten bezahlen oder ich?

Die Kosten für die betrieblichen Experten, wie Betriebsarzt Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Mitglieder des Betriebsrates muss der Arbeitgeber bezahlen. Die Kosten für eine Untersuchung bei einem Arzt oder Facharzt, bspw. Facharzt für Arbeitsmedizin, für Augenheilkunde oder einem Orthopäden wird die Krankenkasse übernehmen. Wenn Behörden, Berufsgenossenschaften usw. tätig werden, dann übernehmen diese die Kosten.

Für Grundausstattung und Grundsicherheit ist also der Arbeitgeber zuständig. Was aber, wenn mir der Experte eine Computerbrille, einen höhenverstellbaren Schreibtisch oder Gelstuhl empfiehlt – wer zahlt den?

Es gibt zunächst die Möglichkeit, bei der Deutsche Rentenversicherung (DRV) Förderungen für bestimmte Arbeitsmittel zu erhalten. Sie fördert höhenverstellbare Schreibtische bis zu einer Höhe von 1.200 Euro brutto und Bürostühle bis zu einer Höhe 435 Euro brutto. Dazu muss der Versicherte einen Antrag stellen. Dazu ist ein ärztliches Attest bzw. Krankenhaus-Abschlußbericht erforderlich, der das empfiehlt.
Viele Arbeitgeber sind aber auch heute schon bereit, in die Gesundheit und Prävention zu investieren und übernehmen „Mehrkosten“ freiwillig. Und eine Bildschirmarbeitsbrille muss der Arbeitgeber bezahlen. Also, am besten den Chef zuerst fragen.

Nun gibt es ja nicht nur Menschen, die im Büro am PC arbeiten. Welche anderen Arbeitnehmergruppen sind noch häufig von Leiden oder Krankheiten betroffen, die durch eine bessere Ausstattung des Arbeitsplatzes gemindert werden könnten. Was ist mit Arbeit im Auto, wie Postzusteller, Taxifahrer, LKW-Fahrer etc. Worauf sollten die achten?

Die Leiden sind berufsgruppenspezifisch und unterschiedlich. Der Bäcker kann an einer Mehlstauballergie leiden, der Mauerer an einem Bandscheibenvorfall oder der Orchestermusiker an Schwerhörigkeit. Typische Leiden und Krankheiten können als Berufskrankheiten durch die Berufsgenossenschaften anerkannt werden. Dann werden die betroffenen Mitarbeiter von diesen auch durch Maßnahmen unterstützt, ggf. durch eine Rentenleistung.
Jeder Arbeitnehmer sollte unbedingt darauf achten, seine persönliche Schutzausrüstung zu tragen (bspw. Helm, Brille, Sicherheitsschuhe) und die betrieblichen und behördlichen Schutz- und Sicherheitsvorschriften zu beachten. Er soll darauf achten, dass seine Arbeitsmittel dem Stand der Technik entsprechen.
Gibt es Missstände, immer unverzüglich den Vorgesetzten und den Arbeitgeber informieren, damit er Abhilfe schaffen kann.
Wichtig ist es auch, sich über die Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung von Gefahren und die getroffenen Maßnahmen unterrichten zu lassen, damit man gut informiert ist.
Notwendig sind bspw. auch Ausgleichssport, gesunde Ernährung und ausreichende Ruhezeiten sowie wechselnde Arbeitshaltungen. Für Tätigkeiten im Stehen empfehlen Experten 25% der täglichen Arbeitszeit.
Letztlich sollte jeder früh und rechtzeitig sich kümmern und bspw. bei Beschwerden auch den Arzt aufsuchen.

Wie finde ich heraus, welcher Kostenträger (Krankenkasse, Wohlfahrtsamt, Arbeitsagentur, Rentenversicherung etc.) für mein Anliegen zuständig ist und wie vermeide ich, dass es nicht der eine auf den anderen schiebt?

Im Zweifel fragt man die „betrieblichen Experten“, die einem weiterhelfen können oder die Behörden, sei es Krankenkasse oder die Rentenversicherung.
Wenn man dort nicht weiterkommt, dann bleibt manchmal nur der Weg zum Rechtsanwalt.

Wie gehe ich dann bspw. vor, wenn ich einen höhenverstellbaren Tisch aus medizinischen Gründen benötige?

Der Antrag kann bei der DRV (Deutsche Rentenversicherung) oder LVA (Landesversicherungsanstalt) gestellt werden, wenn

  • das 28. Lebensjahr vollendet ist und
  • 180 Beitragsmonate (15 Jahre) beim Rententräger LVA oder DRV entrichtet wurden.

Sind weniger als 180 Beitragsmonate eingezahlt, kann der Antrag auch beim Arbeitsamt (Rehateam) gestellt werden. Dies geht leider nicht formlos – hier sollten Sie sich einen Antrag vom Arbeitsamt zuschicken lassen. In diesem Formular werden allen benötigten Details abgefragt. Das Arbeitsamt prüft, ob es selbst der Kostenträger ist und wird je nach Sachlage den Antrag automatisch zur DRV oder LVA weiterleiten.
Der Antrag beim Integrationsamt (Hauptfürsorgestelle) kann gestellt werden,
wenn

  • es sich um Neueinrichtungen oder Ersatzbeschaffungen für Behinderte handelt.
  • Sie bereits einen Behindertenausweis haben.

In der Regel wird ein anerkannter Behinderungsgrad von 50 % als Messlatte angelegt, damit eine Förderung erfolgt.
Welche Unterlagen müssen Sie bei den Kostenträgern einreichen?

  • Antragsformular (DRV, Arbeitsamt) oder formloser Antrag (Integrationsamt) Kostenvoranschlag eines Fachhändlers
  • Ärztliches Attest bzw. Krankenhaus-Abschlussbericht; eventuell mit Empfehlung eines ergonomischen Bürostuhls und höhenverstellbaren Schreibtisches
  • Prospektunterlagen (kann ein Ausdruck eines PDF-Flyers sein)

Aber Achtung: Das Büromöble nicht sofort kaufen, sonst bleiben Sie am Ende allein auf den Kosten sitzen.
Tipp: Ist der Tisch teurer, als gefördert, fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er den Restbetrag übernimmt.

Ihr Rechtsanwalt

Rechtsanwalt-Christoph-J-Burgmer-2500x1667-mobile

Rechtsgebiet

Streit-im-Büro-2-Mobile

Im Streitfall für Sie da

Kontakt

Ihre Kanzlei burgmer arbeitsrecht. Immer für Sie da

Adresse

Graf-Adolf Straße 16
40212 Düsseldorf

Öffnungszeiten

Montag – Freitag 09:00-17:00

Kontakt