Betriebsratswahl 2014: “Gut gestartet” – Einsetzen des Wahlvorstands und rechtssicheres Vorgehen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer in AiB 10/2013

Hier lesen Sie:
-Welche Aufgaben BetrVG und Wahlordnung dem Wahlvorstand zuweisen
-Wer den Wahlvorstand bestellen oder wählen lassen kann
-Wie die Mitglieder vor Sanktionen des Arbeitgebers geschützt sind


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